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Christoph Erdmenger/Jakob von Weizsäcker
Vier-Schritt-Kur

Rentenpolitik: Ein rot-grünes Plädoyer für Reformfreudigkeit von Anfang an

Dieser Beitrag erschien im "Freitag" vom 16. Oktober 1998
 

Ein guter Indikator, wie reformfähig die neue Bundesregierung ist, wird ihr Umgang den strukturellen Problemen der Rentenversicherung sein. Im Wahlkampf haben sich SPD und Grüne für eine Korrektur des "Rentenreformgesetzes 99" eingesetzt. Zurecht. Einerseits ist diese Reform zu zaghaft, um dem Rentensystem wieder eine langfristige Perspektive zu geben. Andererseits ist sie sozial unausgewogen. Sie riskiert, daß alte Menschen, die sich durch das Rentensystem materiell abgesichert wähnten, in materielle Not geraten.

Die Versuchung wäre groß, deshalb das "Rentenreformgesetz 99" im ersten Schritt ersatzlos zu streichen und - um ein Wort aus einer hoffentlich vergangenen Zeit zu verwenden - das Rentenproblem versuchsweise noch eine Weile auszusitzen. Ein blamabler Start für eine neue Regierung. Um die Aussicht auf politisch nicht durchsetzbare und wirtschaftlich erdrückend hohe Beitragssätze in den Jahren ab 2030 zu vermeiden, sind schon heute erhebliche Reformanstrengungen nötig. Unseres Erachtens sollte in den Koalitionsverhandlungen festgelegt werden, das zaghafte und zugleich unsoziale Rentenreformgesetz 99 durch eine zukunftsfähige und sozial ausgewogenes Rentenreform 2000 zu ersetzen. Das im Startprogramm der SPD für eine Übergangszeit angestrebte Rentenkorrekturgesetz sollte nicht hinter die zaghafte Reform 99 zurückfallen, sondern ausschließlich zur sofortigen Bekämpfung echter Altersarmut noch vor dem Inkrafttreten einer Rentenreform 2000 dienen. Eine Rentenreform, die nicht nur über die nächsten 4 Jahre sondern mindestens über die nächsten 4 Jahrzehnte Bestand haben kann, wäre ein würdiger Auftakt für den Politikwechsel.

Grundsätzlich ist für jeden Teil des Sozialstaats zu überlegen, wie der Bedeutungsverlust der Arbeit für die Schaffung des Wohlstands in einem entwickelten Land wie dem unseren bewältigen werden kann. Schließlich erfolgt die Finanzierung des Sozialstaats derzeit hauptsächlich durch die Belastung des Produktionsfaktors Arbeit. Steigende Arbeitslosigkeit und auch ihre Bekämpfung durch Arbeitszeitverkürzung führen zu einer sich selbst verstärkenden Erosion der Finanzierungsgrundlage. Ein Anliegen ist deshalb langfristig, auch andere Finanzierungsquellen als den Faktor Arbeit durch Öko-, Wertschöpfungs- oder Cash-Flow-Steuern zu erschließen. Hier gibt es allerdings noch einen erheblichen Diskussionsbedarf, weshalb wir diese Überlegungen in unseren Eckpunkten einer Rentenreform 2000 nur am Rande berücksichtigen.

Wir wollen in vier Schritten skizzieren, aus welchen Elementen eine Rentenreform 2000 bestehen sollte.

Neuer demographischer Faktor

Im ersten Schritt muß die Rentenreform 2000 die Lasten des demographischen Wandels zwischen den Generationen gerecht verteilen, ein neuer demographischer Faktor muß her. Bis zum Jahr 2035 wird sich die Zahl der Rentner im Verhältnis zur arbeitenden Bevölkerung fast verdoppeln. Ohne jegliche Reformen würde sich dadurch also auch der Beitragssatz fast verdoppeln. Dies wäre nicht tragbar. Mit dem Rentenreform 92 wurde hier schon ein wichtiger Schritt getan, indem man den Rentenanstieg nicht länger an den Anstieg der Bruttoeinkommen koppelt, sondern nur an noch den Anstieg der Nettoeinkommen. Aber mit dieser Regelung alleine wären für das Jahr 2040 noch immer Beitragssätze von größenordnungsmäßig 30 Prozentpunkten zu erwarten. Sogar das recht optimistische Prognos-Gutachten 1998 im Auftrag des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger kommt auf Beitragssätze von rund 27% Prozentpunkten nach dem Rentenreformgesetz 92.

Die Einführung eines demographischen Faktors in die Rentenformel, der die Höhe des Rentenniveaus von der Entwicklung des Zahlenverhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern abhängig macht, verteilt die enorme Belastung des Rentensystems durch den demographischen Wandel gerechter auf die Schultern von Beitragszahlern und Rentnern. Eine Entlastung der Beitragszahler von zwei bis drei Prozentpunkten ist damit auf die Dauer zu erreichen. Der von uns angestrebte neue demographische Faktor sollte sogar noch etwas rascher greifen, als im "Rentenreformgesetz 99" vorgesehen, um diejenigen Kosten des demographischen Wandels, den die Rentner schultern, auf möglichst viele Rentnerjahrgänge zu verteilen.

Bedarfsorientierte Grundrente

Im zweiten Schritt muß die Sozialverträglichkeit gesichert werden. Hierfür ist eine steuerfinanzierte Rentenaufstockung für arme Rentner im Sinne einer bedarfsorientierten Grundrente erforderlich. Dies muß so organisiert werden, daß alte Menschen, die hart gearbeitet haben, sich nicht im Alter als Almosenempfänger fühlen müssen. Gleichwohl ist eine Bedarfsprüfung unbedingt erforderlich. Indem sich die soziale Sicherung auf diejenigen beschränkt, die sie wirklich brauchen, wird die Finanzierbarkeit sichergestellt. Mit dieser steuerfinanzierten Rentenaufstockung verhindert unser neuer demographischer Faktor, daß soziale Härten geschaffen werden.

Gerechtere Lastenverteilung

Im dritten Schritt muß versucht werden, auch innerhalb einer Generation die Belastung gerechter zwischen den Beitragszahlern des Rentensystem und denjenigen, die sich dem System ganz oder zum Teil entziehen können, zu verteilen. Eine zuverlässige Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, die Einhaltung des versicherungsmathematisch korrekten Abschlags bei Altersteilzeit und Frühruhestand, und eine bessere Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten, Selbständigen und Beamten ist notwendig. Durch diese Einbeziehung entstehen zwar ebenfalls spätere Rentenansprüche, aber nicht im Barwert der Rentenbeiträge und außerdem bei einem geeigneten Timing nicht schwerpunktmäßig in der Belastungsspitze des Rentensystems. Im Gegenzug müssen Familien mit Kindern weiter entlastet werden. Sie zahlen gleich zweifach in das Umlagesystem ein: direkt durch die gezahlten Rentenbeiträge und indirekt über ihre Kinder, den Beitragszahlern der Zukunft. Zur Entlastung der Familien erscheint allerdings die Einkommensteuerreform als das bessere Instrument. Netto ist durch den dritten Schritt eine Absenkung der Beiträge an das Umlagesystem von zwei Prozentpunkten machbar.

Monatlicher Sparbeitrag

Im vierten Schritt müssen Rücklagen aufgebaut werden. Dies ist notwendig, weil ab 2035 sowohl der Anstieg der Lebenserwartung als auch der Bevölkerungsrückgang für das Rentensystem voll zum tragen kommen. Der Belastungspfad für die Beitragszahler steigt daher selbst bei Einführung eines neuen demographischen Faktors ab 2020 steil nach oben. Rechtzeitig aufgebaute Rücklagen können dann verwendet werden, um das Umlageverfahren zu stabilisieren.

Wer ein solches Modell durchdenkt, muß zwei Punkte berücksichtigen: die realen ökonomischem Effekte und die Glaubwürdigkeit der Signale an die Beitragszahler. Ökonomisch gesehen müßten die Beitragszahler ab 2000 verpflichtet werden, zusätzlich zu ihrem Rentenbeitrag an das Umlageverfahren monatlich einen Sparbeitrag einzuzahlen. Das angesparte Geld steht für die Zeit ab 2030 zur Verfügung. In dem Umfang, in dem auf diese Weise die Rente durch die Rücklagen finanziert wird, können die Beiträge zur Umlagefinanzierung in der schwierigsten Zeit ab 2030 gesenkt werden, ohne daß dabei die Rentenzahlungen sinken.

Den Beitragszahlern muß glaubhaft signalisiert werden, daß ihre Zahlung nicht im allgemeinen Staatshaushalt aufgehen, sondern tatsächlich zurückgelegt werden. Am sichersten geschieht dies dadurch, daß der Sparbeitrag auf ein eigenes Konto des jeweiligen Beitragszahlers - beispielsweise bei einem Investitionsfonds - überwiesen wird. Es würde festgelegt, daß dieses Geld erst im Rentenfall zur Verfügung steht. Die Konten würden privat verwaltet, aber einer strengen staatlichen Aufsicht unterliegen. Um für das Verfahren zugelassen zu werden, müßten die Fondsanbieter insbesondere eine breite Diversifizierung des Anlageportfolios nach Ländern, Branchen und Anlageform zur Risikostreuung vorweisen.

Statt individueller Rentenkonten wird bisweilen auch ein staatlich verwalteter Kapitalfonds vorgeschlagen. Davon ist aus mehreren Gründen eher abzuraten: zum einen ist auch hier die Versuchung für den Staat sehr groß, sich in Zeiten knapper Kassen an diesem Fonds zu bedienen. Zum zweiten würden sich bei einem derart großen Fonds mehr Macht in einer Hand konzentrieren, als wünschenswert wäre. Und drittens schafft die Konkurrenz zwischen kleineren Fonds im Wettbewerb um die Anleger die richtigen Anreize für ein effizientes Fondsmanagment.

Der zur Rettung des Umlageverfahrens anzustrebende Kapitalstock ist eine Form der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital, wie sie von der SPD schon lange und grundsätzlich auch von Bündnis 90/DIE GRÜNEN unterstützt wird. Durch ihn können die Arbeitnehmer von steigenden Aktienkursen profitieren. Grundsätzlich wollen wir aber am Umlageverfahren festgehalten, nicht zuletzt, weil es eine gewisse Sicherheit in Krisenzeiten auf den internationalen Finanzmärkten bietet.

Politische Knackpunkt dieses Maßnahmenkatalogs zur Sanierung des Rentensystems ist die gleichzeitige Bewältigung der Schritte drei und vier. Durch die Maßnahmen im dritten Schritt, also die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen und die Ausweitung des Versichertenkreises, läßt sich eine spürbare Beitragssenkung erreichen. Die politische Versuchung ist natürlich groß, diese Beitragssenkung von beispielsweise zwei Prozentpunkten direkt an die Beitragszahler und Unternehmen durchzureichen. Dem muß jedoch widerstanden werden, um den Aufbau eines Kapitalstocks zur Glättung des Beitragspfades politisch zu bewältigen. Deshalb sollte bei der Rentenreform das Leitprinzip gelten, daß grundsätzlich zumindest jegliche Entlastung, die man im dritten Schritt gewinnt, für den Aufbau des Kapitalstocks benutzt wird.

Als Noah die Arche baute, regnete es nicht. Heute würde man das eine politische Herausforderung nennen. In diesem Sinne ist es eine politische Herausforderung, schon jetzt mit dem Aufbau der Rücklagen zur Rettung des Umlageverfahrens zu beginnen, obwohl sich die vollen demographischen Belastungen für das Umlagesystem erst in 30 Jahren bemerkbar machen werden. Erfolgt dies nicht, wird unser Rentensystem am demographischen Wandel zusammenbrechen.

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