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In
Deutschland herrscht Steuerchaos. Angesichts von 60 Mrd. DM Steuersubventionen
und einer Bemessungsgrundlage, die nur noch gut die Hälfte des Volkseinkommens
erfaßt, kann von einem gerechten Steuersystem keine Rede mehr sein.
Markenzeichen
der Steuerpolitik der alten Regierung: tagespolitische Hektik, unsystematisches
Handeln und immer kürzere Halbwertszeiten finanzpolitischer Prognosen.
Die Folgen: dramatischer Verlust an Transparenz und Bürgerakzeptanz,
eine deutliche Entkopplung von Steueraufkommen und wirtschaftlicher Entwicklung,
Abwanderung von Kapital und Arbeitsplätzen aus Deutschland. Abschreckend
hohe nominale Steuersätze unterhöhlen die Grundlagen wirtschaftlichen
Erfolgs in einer zunehmend globalen Ökonomie: Leistungsbereitschaft
und Innovationsfähigkeit.
Die
neue Finanzpolitik einer sozialdemokratischen Regierung muß drei
Ziele gleichzeitig erfüllen:
-
Die steuerlichen
Rahmenbedingungen müssen solide Grundlagen für Innovation,
Investition und Beschäftigung schaffen.
-
Das Vertrauen
der Bürgerinnen und Bürger ist durch eine verläßliche,
transparente und gerechte Politik zurückzugewinnen.
-
Die Einnahmeseite
der öffentlichen Haushalte ist wieder auf eine solide Basis zu
stellen.
Die
Flickschusterei der letzten Jahren muß ein Ende haben. Wir wollen
eine Steuerpolitik, die sich stringent an den Kriterien von Einfachheit,
Fairneß und Transparenz orientiert. Das erfordert einen systematischen
Neubeginn in der Steuerpolitik.
Dabei
setzen wir auf die erkennbare Veränderungsbereitschaft in der Bevölkerung
und auf ihren Sinn für Gerechtigkeit.
Nur
- wie derzeit geplant - die gröbsten Mängel anzugehen reicht
weder aus, noch wird es die langfristig Unterstützung der reformbereiten
Neuen Mitte binden können.
Wir
wünschen uns eine nachhaltige Entlastung der Arbeitnehmer und der
Wirtschaft, wissen dabei aber auch: Die Ansprüche an den Staat und
damit seine Ausgaben lassen sich nicht von heute auf morgen zurückfahren.
Wer heute eine hohe Nettoentlastung verspricht, meint damit kurzfristig
ein höheres Defizit der öffentlichen Hand. Nicht nur wegen der
Anforderungen der europäischen Währungsunion wäre dies
nicht vertretbar, die Gesamtschuldenlast ist schon heute zu hoch. Wir
setzen deshalb auf ein nachvollziehbares Konzept der stufenweisen Entlastung.
Aber
schon heute müssen wir aber durch eine konsistente Systematik das
steuerpolitische Fundament für eine Politik für mehr Arbeit
und Gerechtigkeit schaffen. Für die Einkommenssteuerreform beruht
ein solches auf folgenden drei Kernpunkten:
1. Einkommenssteuer:
niedrige Sätze, breite Bemessungsgrundlage
Die
Einkommenssteuer soll mit ihrer linear-progressiven Ausgestaltung die
Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit sicherstellen.
Ihr kommt damit eine eindeutige Verteilungsaufgabe zu.
Zahlreiche
Ausnahmetatbestände ("Gestaltungsmöglichkeiten", "Schlupflöcher")
haben als Brüche in der Bemessungsgrundlage die Einkommenssteuer
in dieser Funktion entarten lassen. Formaljuristisch gesehen mögen
sie gerecht sein, weil sie jeder Steuerzahler nutzen kann, politisch sind
sie es nicht.
Denn
der Nutzen im Sinne eingesparter Steuerlast ist um so größer,
je höher das Einkommen ist. Für kundige Steuerbürger oder
solche, die sich einen guten Steuerberater leisten können, besteht
die progressive Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit allenfalls
noch auf dem Papier. Ausnahmen treiben zudem bei gegebenem staatlichen
Finanzbedarf die nominalen Steuersätze in die Höhe und verhindern
außerdem eine effiziente Verwendung produktiver Ressourcen.
Wir
plädieren deshalb für eine weitreichende Bereinigung der Bemessungsgrundlage
um derartige Ausnahmetatbestände und eine entsprechende Senkung der
nominalen Steuersätze. Insbesondere wollen wir keine Sonderregelungen
aus wirtschaftspolitischen Gründen mehr. Sozial- oder familienpolitische
Grundleistungen wie etwa das Kindergeld sollten pauschaliert und nicht
als Freibeträge gewährt werden, denn unserer Meinung nach gibt
es keinen Grund, Familien mit hohem Einkommen hier noch gesondert zu begünstigen.
Damit eine faire Progressivität im Einkommenssteuertarif erhalten
bleibt, sprechen wir uns dafür aus, die Grenzsteuersätze über
den gesamten Verlauf parallel abzusenken.
Eine
Beibehaltung der Steuerfreiheit von Sonderzuschlägen für Nacht-,
Sonn- und Feiertagsarbeit hat einer systematischen Einkommenssteuer eigentlich
nichts verloren. Deshalb sind wir für einen stufenweisen Abbau dieser
Vergünstigung, der allerdings so erfolgen muß, daß sich
die Lohnstruktur sukzessive daran anpassen kann.
2. Zinsbesteuerung
in einer separaten, proportionalen Steuer regeln
An
einer grundlegenden Neuordnung der Zinsbesteuerung führt kein Weg
vorbei. Alle Versuche der Regierung Kohl, auf die Ersparniseinkommen der
Bevölkerung im Rahmen der allgemeinen Einkommensbesteuerung zuzugreifen,
haben nur neue Fluchtwellen des mobilen Anlagekapitals ins Ausland bewirkt.
Eine Neuregelung ist aus Gründen der Gerechtigkeit ebenso geboten
wie aus wirtschaftspolitischen.
Denn
zum einen beruhen Zinseinkommen auf Ersparnissen, die bereits aus versteuertem
Einkommen gebildet worden sind. Ein erneuter Zugriff des Fiskus wird deshalb
von den Bürgerinnen und Bürgern zurecht als ungerecht empfunden,
weil er den Sparer doppelt belastet.
Zum
anderen können volkswirtschaftlich nur in Höhe der gebildeten
Ersparnisse (abzüglich des investitionsbereinigten Defizits der öffentlichen
Haushalte und des Saldos aus Ex- und Import) Investitionsprojekte durchgeführt
werden. Je höher die Zinsbesteuerung, desto weniger wird gespart
oder verbleibt für investive Zwecke im Inland. Dies hat zur Folge,
daß die Unternehmen entweder eine höhere Rendite erwirtschaften
müssen, um die Sparer in Höhe der Zinsbesteuerung zu entschädigen
und deshalb zahlreiche Investitionen gleich ganz unterbleiben.
Als
pragmatische Lösung schlagen wir die Ausgliederung der privaten Zinseinkommen
aus der Einkommenssteuer sowie eine Neuregelung in Form einer separaten,
proportionalen Steuer (Schedular- oder Definitivsteuer) vor. Um die Ersparnisbildung
in den unteren Einkommen nicht zu diskriminieren, sind ein Steuersatz
in Höhe des Eingangssteuersatzes der Einkommensbesteuerung sowie
ein hoher Sparerfreibetrag vorzusehen. Diese Regelung läßt
auch Raum für eine moderate Besteuerung hoher Privatvermögen.
Österreich
hat diesen Weg bereits erfolgreich beschritten und nicht nur die Investitionstätigkeit
angeregt, sondern erzielt seit der Neuregelung auch ein höheres Aufkommen
als während der Einbettung in die Einkommenssteuer.
Auch
Deutschland sollte diese Möglichkeit ergreifen, um die Abwanderung
mobilen Anlagekapitals zu stoppen und Investitionen zu stimulieren. Ein
weiterer Vorteil liegt darin, daß (finanzpolitisch teure) Sondervergünstigungen
für die Vermögensbildung und für die individuelle Altersvorsorge
weitgehend entfallen können.
3. Verbrauch statt
Einkommen belasten
Über
die Neuregelungen bei Einkommens- und Zinsbesteuerung hinaus halten wir
eine stärkere Besteuerung des Verbrauchs für angemessen und
notwendig. Das gilt zum einen für eine höhere Belastung der
Nutzung von Umwelt- und Rohstoffnutzung im Sinne eines nachhaltigen Umgangs
mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen im speziellen zum anderen
auch für den Verbrauch im allgemeinen.
Wir
sind der Meinung, daß Ökosteuern als marktkonformen Instrument
der Umweltpolitik gegenüber regulativen Maßnahmen der Vorzug
einzuräumen ist.
Zum
anderen sollte unserer Meinung nach der breite Spielraum der Mehrwertsteuer
zum EU-Durchschnitt durch eine Anhebung dieser Steuer zur Absenkung der
Belastung von Arbeitseinkommen und Unternehmensgewinnen genutzt werden.
Eine
solche Regelung ist kaum weniger gerecht als die Einkommenssteuer, da
die Mehrwertsteuer den Konsum als Endzweck allen Wirtschaftens gleichmäßig
belastet. Unabhängig davon, ob das Einkommen nun aus Erwerbsarbeit
oder Kapital stammt. Zudem: Je teurer der einzelne kauft, desto mehr Lasten
trägt er auch. Der halbierte Steuersatz für Güter des täglichen
Bedarfs sorgt hier für zusätzliche Entlastung bei den unteren
Einkommen.
Deutliche
Vorteile bringt eine solche Regelung auf wirtschaftlichem Gebiet. Denn
die Mehrwertsteuer läßt nicht nur Ersparnis und Investitionen
steuerfrei, weil sie allein auf dem Konsum liegt, sie beeinträchtigt
auch nicht die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Güter und Dienstleistungen
auf den Weltmärkten.
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