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David F. Milleker
Kernpunkte einer Einkommenssteuerreform für mehr Arbeit und Gerechtigkeit

 

In Deutschland herrscht Steuerchaos. Angesichts von 60 Mrd. DM Steuersubventionen und einer Bemessungsgrundlage, die nur noch gut die Hälfte des Volkseinkommens erfaßt, kann von einem gerechten Steuersystem keine Rede mehr sein.

Markenzeichen der Steuerpolitik der alten Regierung: tagespolitische Hektik, unsystematisches Handeln und immer kürzere Halbwertszeiten finanzpolitischer Prognosen. Die Folgen: dramatischer Verlust an Transparenz und Bürgerakzeptanz, eine deutliche Entkopplung von Steueraufkommen und wirtschaftlicher Entwicklung, Abwanderung von Kapital und Arbeitsplätzen aus Deutschland. Abschreckend hohe nominale Steuersätze unterhöhlen die Grundlagen wirtschaftlichen Erfolgs in einer zunehmend globalen Ökonomie: Leistungsbereitschaft und Innovationsfähigkeit.

Die neue Finanzpolitik einer sozialdemokratischen Regierung muß drei Ziele gleichzeitig erfüllen:

  1. Die steuerlichen Rahmenbedingungen müssen solide Grundlagen für Innovation, Investition und Beschäftigung schaffen.

  2. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ist durch eine verläßliche, transparente und gerechte Politik zurückzugewinnen.

  3. Die Einnahmeseite der öffentlichen Haushalte ist wieder auf eine solide Basis zu stellen.

Die Flickschusterei der letzten Jahren muß ein Ende haben. Wir wollen eine Steuerpolitik, die sich stringent an den Kriterien von Einfachheit, Fairneß und Transparenz orientiert. Das erfordert einen systematischen Neubeginn in der Steuerpolitik.

Dabei setzen wir auf die erkennbare Veränderungsbereitschaft in der Bevölkerung und auf ihren Sinn für Gerechtigkeit.

Nur - wie derzeit geplant - die gröbsten Mängel anzugehen reicht weder aus, noch wird es die langfristig Unterstützung der reformbereiten Neuen Mitte binden können.

Wir wünschen uns eine nachhaltige Entlastung der Arbeitnehmer und der Wirtschaft, wissen dabei aber auch: Die Ansprüche an den Staat und damit seine Ausgaben lassen sich nicht von heute auf morgen zurückfahren. Wer heute eine hohe Nettoentlastung verspricht, meint damit kurzfristig ein höheres Defizit der öffentlichen Hand. Nicht nur wegen der Anforderungen der europäischen Währungsunion wäre dies nicht vertretbar, die Gesamtschuldenlast ist schon heute zu hoch. Wir setzen deshalb auf ein nachvollziehbares Konzept der stufenweisen Entlastung.

Aber schon heute müssen wir aber durch eine konsistente Systematik das steuerpolitische Fundament für eine Politik für mehr Arbeit und Gerechtigkeit schaffen. Für die Einkommenssteuerreform beruht ein solches auf folgenden drei Kernpunkten:

1. Einkommenssteuer: niedrige Sätze, breite Bemessungsgrundlage

Die Einkommenssteuer soll mit ihrer linear-progressiven Ausgestaltung die Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit sicherstellen. Ihr kommt damit eine eindeutige Verteilungsaufgabe zu.

Zahlreiche Ausnahmetatbestände ("Gestaltungsmöglichkeiten", "Schlupflöcher") haben als Brüche in der Bemessungsgrundlage die Einkommenssteuer in dieser Funktion entarten lassen. Formaljuristisch gesehen mögen sie gerecht sein, weil sie jeder Steuerzahler nutzen kann, politisch sind sie es nicht.

Denn der Nutzen im Sinne eingesparter Steuerlast ist um so größer, je höher das Einkommen ist. Für kundige Steuerbürger oder solche, die sich einen guten Steuerberater leisten können, besteht die progressive Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit allenfalls noch auf dem Papier. Ausnahmen treiben zudem bei gegebenem staatlichen Finanzbedarf die nominalen Steuersätze in die Höhe und verhindern außerdem eine effiziente Verwendung produktiver Ressourcen.

Wir plädieren deshalb für eine weitreichende Bereinigung der Bemessungsgrundlage um derartige Ausnahmetatbestände und eine entsprechende Senkung der nominalen Steuersätze. Insbesondere wollen wir keine Sonderregelungen aus wirtschaftspolitischen Gründen mehr. Sozial- oder familienpolitische Grundleistungen wie etwa das Kindergeld sollten pauschaliert und nicht als Freibeträge gewährt werden, denn unserer Meinung nach gibt es keinen Grund, Familien mit hohem Einkommen hier noch gesondert zu begünstigen. Damit eine faire Progressivität im Einkommenssteuertarif erhalten bleibt, sprechen wir uns dafür aus, die Grenzsteuersätze über den gesamten Verlauf parallel abzusenken.

Eine Beibehaltung der Steuerfreiheit von Sonderzuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit hat einer systematischen Einkommenssteuer eigentlich nichts verloren. Deshalb sind wir für einen stufenweisen Abbau dieser Vergünstigung, der allerdings so erfolgen muß, daß sich die Lohnstruktur sukzessive daran anpassen kann.

2. Zinsbesteuerung in einer separaten, proportionalen Steuer regeln

An einer grundlegenden Neuordnung der Zinsbesteuerung führt kein Weg vorbei. Alle Versuche der Regierung Kohl, auf die Ersparniseinkommen der Bevölkerung im Rahmen der allgemeinen Einkommensbesteuerung zuzugreifen, haben nur neue Fluchtwellen des mobilen Anlagekapitals ins Ausland bewirkt. Eine Neuregelung ist aus Gründen der Gerechtigkeit ebenso geboten wie aus wirtschaftspolitischen.

Denn zum einen beruhen Zinseinkommen auf Ersparnissen, die bereits aus versteuertem Einkommen gebildet worden sind. Ein erneuter Zugriff des Fiskus wird deshalb von den Bürgerinnen und Bürgern zurecht als ungerecht empfunden, weil er den Sparer doppelt belastet.

Zum anderen können volkswirtschaftlich nur in Höhe der gebildeten Ersparnisse (abzüglich des investitionsbereinigten Defizits der öffentlichen Haushalte und des Saldos aus Ex- und Import) Investitionsprojekte durchgeführt werden. Je höher die Zinsbesteuerung, desto weniger wird gespart oder verbleibt für investive Zwecke im Inland. Dies hat zur Folge, daß die Unternehmen entweder eine höhere Rendite erwirtschaften müssen, um die Sparer in Höhe der Zinsbesteuerung zu entschädigen und deshalb zahlreiche Investitionen gleich ganz unterbleiben.

Als pragmatische Lösung schlagen wir die Ausgliederung der privaten Zinseinkommen aus der Einkommenssteuer sowie eine Neuregelung in Form einer separaten, proportionalen Steuer (Schedular- oder Definitivsteuer) vor. Um die Ersparnisbildung in den unteren Einkommen nicht zu diskriminieren, sind ein Steuersatz in Höhe des Eingangssteuersatzes der Einkommensbesteuerung sowie ein hoher Sparerfreibetrag vorzusehen. Diese Regelung läßt auch Raum für eine moderate Besteuerung hoher Privatvermögen.

Österreich hat diesen Weg bereits erfolgreich beschritten und nicht nur die Investitionstätigkeit angeregt, sondern erzielt seit der Neuregelung auch ein höheres Aufkommen als während der Einbettung in die Einkommenssteuer.

Auch Deutschland sollte diese Möglichkeit ergreifen, um die Abwanderung mobilen Anlagekapitals zu stoppen und Investitionen zu stimulieren. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß (finanzpolitisch teure) Sondervergünstigungen für die Vermögensbildung und für die individuelle Altersvorsorge weitgehend entfallen können.

3. Verbrauch statt Einkommen belasten

Über die Neuregelungen bei Einkommens- und Zinsbesteuerung hinaus halten wir eine stärkere Besteuerung des Verbrauchs für angemessen und notwendig. Das gilt zum einen für eine höhere Belastung der Nutzung von Umwelt- und Rohstoffnutzung im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen im speziellen zum anderen auch für den Verbrauch im allgemeinen.

Wir sind der Meinung, daß Ökosteuern als marktkonformen Instrument der Umweltpolitik gegenüber regulativen Maßnahmen der Vorzug einzuräumen ist.

Zum anderen sollte unserer Meinung nach der breite Spielraum der Mehrwertsteuer zum EU-Durchschnitt durch eine Anhebung dieser Steuer zur Absenkung der Belastung von Arbeitseinkommen und Unternehmensgewinnen genutzt werden.

Eine solche Regelung ist kaum weniger gerecht als die Einkommenssteuer, da die Mehrwertsteuer den Konsum als Endzweck allen Wirtschaftens gleichmäßig belastet. Unabhängig davon, ob das Einkommen nun aus Erwerbsarbeit oder Kapital stammt. Zudem: Je teurer der einzelne kauft, desto mehr Lasten trägt er auch. Der halbierte Steuersatz für Güter des täglichen Bedarfs sorgt hier für zusätzliche Entlastung bei den unteren Einkommen.

Deutliche Vorteile bringt eine solche Regelung auf wirtschaftlichem Gebiet. Denn die Mehrwertsteuer läßt nicht nur Ersparnis und Investitionen steuerfrei, weil sie allein auf dem Konsum liegt, sie beeinträchtigt auch nicht die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Güter und Dienstleistungen auf den Weltmärkten.

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